Kleingärtnern in Bielefeld

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Garteninteressierte: Häufig gestellte Fragen

Vorab: In Deutschland gibt es das Bundeskleingartengesetz (BKleingG), in dem übergeordnete Rechte und Pflichten bestimmt sind. Das Kleingartenwesen ist in Deutschland also als gesetzlich schützenswertes Gut gesichert, da es sich bei Schrebergärtnern oft um Menschen handelt(e), die beengt wohn(t)en. Kleingärten sollen den Menschen Möglichkeiten zum Anbau des eigenen Gemüses und Obstes sowie Freizeit an der frischen Luft bieten.
Kleingartenanlagen sind Teil des öffentlichen Grüns, kleine Naherholungsoasen im Viertel und sind dem Naturschutz verpflichtet.
All dies macht die Gemeinnützigkeit des Vereins aus.

Wie komme ich an einen Kleingarten?

Bewerben! Schritt 1 ist sicherlich, unsere Anlage zu besuchen und vielleicht sogar schon ein paar Mitglieder unseres Vereins kennenzulernen. Für die Bewerbung könnt Ihr unser Online-Formular nutzen oder beim Vorstand Bewerbungsunterlagen anfordern.
Der Vorstand lädt Euch zu einem Vorstellungsgespräch ein, bei dem Ihr Euch von Eurer grünsten Seite präsentieren könnt ;-). Bei positivem Mehrheitsentscheid des Vorstandes seid Ihr dann "im Rennen". Wenn ein Garten frei ist, der Garten Euch gefällt und die einmaligen Übernahmekosten in Euer Budget passen, werden schnellstens die Verträge unterschrieben, und Ihr könnt loslegen.

Wie teuer ist ein Kleingarten?

Günstiger als viele denken! Die jährlichen Kosten (Pacht, Mitgliedsbeitrag, Strom, Wasser, Versicherung und sonstige Abgaben) liegen bei vielen Gärten um die 250 EUR. Es hängt natürlich immer auch mit dem persönlichen Verbrauch zusammen.

Wie hoch sind die Kosten bei Gartenübernahme?

Das hängt von dem Zustand des Gartens und des Hauses ab. Von neutraler Stelle wird bei der Wertermittlung die Höhe des Betrages bestimmt; mit 1.000 bis 2.000 EUR sollte man hier rechnen.

Gibt es Wartelisten?

Nein. Bewerbungen werden angenommen, wenn Gärten frei sind, bald frei werden oder abzusehen ist, dass ein Garten frei werden wird. Sind alle Gärten vergeben, löschen wir datenschutzkonform die Bewerbungen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingarten und einem Wochenenddomizil?

Das ist einfach erklärt: In Kleingärten wird auf mindestens einem Drittel der Fläche für den Eigenbedarf angebaut. Dieses Drittel Anbau ist nicht verhandelbar, sondern im Bundeskleingartengesetz festgeschrieben und durch gerichtliche Urteile bestätigt.
Weiterhin gibt es Größenbeschränkungen bei den Häusern (24 qm überdachte Fläche) und weitere Regeln.
Wer jetzt über die Beschränkung jammern sollte, muss sich immer vor Augen halten, dass die Einhaltung der Regeln die günstige Pacht ausmacht und Kleingärten durch den Gesetzgeber besonders geschützt sind.

Welche Pflichten habe ich als Mitglied im Kleingarten?

Als Vereinsmitglied in einem Kleingartenverein sollte man einen gesunden Gemeinsinn und Spaß an Anbau und Gärtnern mitbringen. Verpflichtend ist die Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit, hierfür fallen bei uns etwa 10 Stunden im Jahr (2 Samstage und eine Woche Toilettendienst) an.

Dürfen Tiere im Garten gehalten werden?

Leider nein.

Darf ich im Garten übernachten?

Übernachten schon, aber nicht dauerhaft wohnen.